Beteiligungen an oder von Versicherungsunternehmen:

Es bestehen keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent des Versicherungsvermittlers an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzen keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsvermittlers.