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Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten
In Deutschland erfüllt der Ombudsmann die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes. In seiner Funktion ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu schlichten.
Dies geschieht durch:
- eine unabhängige Betrachtung des Streitfalles,
- Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten Argumente,
- Vergleich von Schaden, Aufwand und Kostenfaktoren,
- Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
- oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den entsprechenden Fall.
Die Einschaltung des Ombudsmann ist grundsätzlich kostenlos, die Kompetenzen sind branchenabhängig. Meist ist der Spruch für das Unternehmen bindend (wenn eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschritten wird), für den Kunden besteht (bei Ablehnung durch den Ombudsmann) die Möglichkeit der Klage.
2. Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten oder Beschwerden
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: (0800) 255 0444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: (030) 2045 - 8931
Internet: http://www.pkv-ombudsmann.de
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: (0800) 369 - 6000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: (0800) 369 - 9000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: http://www.versicherungsombudsmann.de